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ERBIMMOBILIE
Grundlagen des Erbens: Was man wissen sollte
Die Erbschaftssteuer:
Familiäres Eigentum, wie ein Haus oder eine Eigentumswohnung, klingt zunächst nach einer großartigen Sache. Es ermöglicht, Vermögenswerte von Generation zu Generation weiterzugeben. Doch auch in diesem Fall hat der Staat ein Auge darauf und fordert seinen Anteil. Daher ist es wichtig, sich beim Thema Erbe auch mit der anfallenden Erbschaftssteuer zu befassen.
Insbesondere bei Immobilien, die oft einen höheren Wert als andere vererbbare Güter haben, sollte man genau darüber informiert sein, welche Ansprüche und Rechte bestehen.
Großzügige Steuerfreibeträge für enge Familienmitglieder
Je enger die Beziehung zwischen dem Erben und dem Erblasser ist, desto höher ist der steuerliche Freibetrag, den der Erbe geltend machen kann. So können Ehepartner beispielsweise eine Immobilie im Wert von bis zu 500.000 Euro erhalten, ohne dafür Erbschaftssteuer zahlen zu müssen. Auch Kinder profitieren von einem hohen Freibetrag und können Vermögenswerte bis zu 400.000 Euro pro Kind steuerfrei erben. Das bedeutet, dass selbst bei einem Haus mit höherem Wert dieser auf die Erbgemeinschaft aufgeteilt wird, sodass keiner der direkten Nachkommen Erbschaftssteuer zahlen muss.
Erbschaftssteuer-Freibeträge: Wer bekommt wie viel?
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner:
- Freibetrag: 500.000 Euro
Kinder (leibliche Kinder und Adoptivkinder):
- Freibetrag: 400.000 Euro pro Kind
Enkelkinder:
- Freibetrag: 200.000 Euro (wenn die Eltern bereits verstorben sind)
- 100.000 Euro, wenn die Eltern noch leben
Urenkel:
- Freibetrag: 100.000 Euro
Eltern und Großeltern (nur bei Erbschaft, nicht bei Schenkung):
- Freibetrag: 100.000 Euro
Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern:
- Freibetrag: 20.000 Euro
Andere Erben (z.B., Freunde, entfernte Verwandte, nicht verwandte Personen):
- Freibetrag: 20.000 Euro